- steilrecht
- ∙steil|recht <Adj.>: (landsch.) ↑senkrecht (1 b): Im Innern war es trocken, da der -e Schneefall keine einzige Flocke hineingetragen hatte (Stifter, Bergkristall 43); alle Bergfelder ... sind dann weiß; ... selbst die -en Wände, die die Bewohner Mauern heißen, sind mit einem angeflogenen weißen Reife bedeckt (Stifter, Bergkristall 8).
Universal-Lexikon. 2012.